(1) Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen der Unrealists GmbH, Schönhauser Allee 172, 10435 Berlin, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter der Registernummer HRB 201982 B (nachfolgend "Unrealists") und ihrem Vertragspartner (nachfolgend "Kunde").
(2) Unrealists ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter der Bedingung zu ändern, dass dem Kunden die Änderung schriftlich mitgeteilt wird. Der Kunde kann der Änderung mit einer Frist von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung schriftlich widersprechen; andernfalls gilt die Änderung als genehmigt.
(1) Von Unrealists abgegebene Angebote sind, soweit sie nicht als verbindlich gekennzeichnet sind, freibleibend. Der Vertrag kommt durch die Auftragsbestätigung von Unrealists oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(1) Unrealists bietet Beratungsdienstleistungen, Fractional/Interim CTO/VP-Engineering Services, Datenengineering und -visualisierung, LLM-Adoption, Unterstützung bei Spezialprojekten und Transformationsinitiativen sowie Experteninterviews im Technologiebereich an.
(2) Die vertraglichen Leistungspflichten von Unrealists ergeben sich vorrangig aus dem vereinbarten Angebot.
(3) Unrealists hat das Recht, sich zur Leistungserbringung jederzeit und in beliebigem Umfang Dritter zu bedienen.
(1) Der Kunde stellt Unrealists die für die Erbringung der Leistungen erforderlichen Informationen, Daten und Unterlagen zur Verfügung und wird auch sonst alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen vereinbarungsgemäß vornehmen.
(1) Die Vergütung ergibt sich aus dem Angebot von Unrealists. Sofern für Leistungen keine Vergütung ausdrücklich vereinbart ist, gilt ein angemessenes Honorar als vereinbart.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(1) Unrealists räumt dem Kunden das nicht-ausschließliche, nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten Leistungen für den vertraglich vorgesehenen Zweck zu nutzen.
(1) Unrealists haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet Unrealists nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und der Höhe nach beschränkt auf die vertragstypischen, vorhersehbaren Schäden.
(1) Die Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsanbahnung und -durchführung erlangten Kenntnisse von vertraulichen Informationen und Betriebsgeheimnissen des jeweils anderen Vertragspartners zeitlich unbegrenzt vertraulich zu behandeln.
(1) Unrealists verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden unter Einhaltung der einschlägigen Datenschutzbestimmungen.
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit der AGB im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich die AGB als lückenhaft erweisen.
(1) Beratungsleistungen stellen reine Dienstleistungen dar. Ein bestimmter Erfolg ist, soweit nicht ausdrücklich vereinbart, nicht geschuldet.
(1) Bei der Erbringung von Fractional/Interim CTO/VP-Engineering Services handelt es sich um zeitlich begrenzte Unterstützungsleistungen. Unrealists schuldet hierbei die vereinbarte Leistung, nicht jedoch einen bestimmten Erfolg.
(1) Bei Leistungen im Bereich Datenengineering und -visualisierung schuldet Unrealists die Erstellung der vereinbarten Datenmodelle bzw. Visualisierungen. Die Verantwortung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der zugrunde liegenden Daten trägt der Kunde.
(1) Bei der Durchführung von Experteninterviews unterstützt Unrealists den Kunden bei der Auswahl und Bewertung von technischem Personal. Die finale Entscheidung über die Einstellung von Personal obliegt allein dem Kunden.
(1) Für die Bereitstellung von Software as a Service (SaaS) gelten zusätzlich die jeweiligen Nutzungsbedingungen des spezifischen SaaS-Angebots.
(2) Die spezifischen Nutzungsbedingungen für jedes SaaS-Angebot werden dem Kunden vor Vertragsabschluss zur Verfügung gestellt und sind Bestandteil des Vertrages.
(3) Im Falle von Widersprüchen zwischen diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den spezifischen Nutzungsbedingungen eines SaaS-Angebots haben die spezifischen Nutzungsbedingungen Vorrang.
(4) Der Kunde verpflichtet sich, die jeweiligen Nutzungsbedingungen des in Anspruch genommenen SaaS-Angebots einzuhalten.
(5) Unrealists behält sich das Recht vor, die Nutzungsbedingungen für SaaS-Angebote zu ändern. Über wesentliche Änderungen wird der Kunde informiert. Die fortgesetzte Nutzung des SaaS-Angebots nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den geänderten Nutzungsbedingungen.